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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hochdruckreinigung Schmitt
Paul Michael Schmitt

Voigtstraße 27
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

E-Mail:
Telefon: 0176 20981526


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer (Hochdruckreinigung Schmitt) und dem Auftraggeber.


Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots, durch eine Auftragsbestätigung oder spätestens mit Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer zustande.


Grundlage des Vertrages ist das jeweilige Angebot einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.


Der Auftraggeber verpflichtet sich,

  • den ungehinderten Zugang zum Arbeitsbereich sicherzustellen,

  • erforderliche Wasser- und Stromanschlüsse bereitzustellen,

  • notwendige Genehmigungen rechtzeitig einzuholen sowie

  • alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Kann die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nur teilweise erbracht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.


Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung von bis zu 40 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesen.


Die Arbeiten beginnen grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.


Der verbleibende Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung ohne Abzug zur Zahlung fällig.


Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

5. Termine und Witterung

Vereinbarte Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.


Die Durchführung der Arbeiten kann insbesondere aufgrund von

  • Regen,

  • Frost,

  • Schnee,

  • Sturm,

  • extremen Temperaturen oder

  • sonstigen Witterungseinflüssen verschoben werden.

Hieraus entstehen dem Auftraggeber keinerlei Schadensersatz- oder Ersatzansprüche.

6. Abnahme

Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten.


Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung spätestens 14 Kalendertage nach Mitteilung der Fertigstellung oder mit Ingebrauchnahme als abgenommen.

7. Reinigungsergebnis

Die Reinigung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.


Der Auftragnehmer schuldet keinen Neuzustand oder einen bestimmten optischen Erfolg.


Materialbedingte oder altersbedingte Veränderungen können trotz fachgerechter Reinigung bestehen bleiben.


Hierzu gehören insbesondere:

  • Rostflecken

  • Ausblühungen

  • tief sitzende Verfärbungen

  • Öl- und Fettflecken

  • dauerhafte Verschmutzungen

  • Materialverwitterungen

  • Farbunterschiede

  • bereits vorhandene Beschädigungen

  • altersbedingte Abnutzungserscheinungen

Diese stellen keinen Mangel der Leistung dar.

8. Imprägnierungen und Versiegelungen

Die Haltbarkeit von Imprägnierungen oder Versiegelungen hängt insbesondere ab von

  • Witterungseinflüssen,

  • mechanischer Beanspruchung,

  • Nutzung,

  • Pflege,

  • Umwelteinflüssen sowie

  • der Beschaffenheit des Untergrundes.

Eine bestimmte Haltbarkeit oder dauerhafte Schutzwirkung wird ausdrücklich nicht zugesichert.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.


Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.


Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung zu.


Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.


Eine Haftung für Schäden, die auf

  • altersbedingte Materialermüdung,

  • bereits vorhandene Vorschäden,

  • mangelhaften Untergrund,

  • nicht erkennbare Materialfehler,

  • unsachgemäße Vorarbeiten oder

  • konstruktionsbedingte Mängel zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer
    verursacht wurden.

Werden derartige Vorschäden oder Mängel erst durch die Reinigung sichtbar, begründet dies keine Haftung des Auftragnehmers.

11. Bildmaterial

Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Vorher- und Nachheraufnahmen der ausgeführten Arbeiten für Werbezwecke (z. B. Internetseite, soziale Medien oder Printmedien) zu verwenden.


Personenbezogene Daten oder Hausnummern werden hierbei nicht veröffentlicht.


Der Auftraggeber kann der Nutzung vor Beginn der Arbeiten schriftlich widersprechen.

12. Leistungsverzögerungen

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, die Ausführung der Arbeiten entsprechend zu verschieben.
 

Hierzu zählen insbesondere:

  • extreme Wetterlagen,

  • Naturereignisse,

  • Krankheit,

  • behördliche Anordnungen,

  • Materialengpässe,

  • Verkehrsstörungen sowie

  • technische Ausfälle.

Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.


Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers

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